Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermittlung einer zeitlich befristeten Begleitung des Klienten durch eine oder mehrere von der Monree GmbH vermittelte Person(en). Die Bezahlung erfolgt ausschließlich für die zeitlich befristete Gesellschaft der Begleitperson. Weiterreichendes ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

Der eigentliche Vertrag über die Begleitung kommt ausschließlich zwischen der Begleitperson und dem Klienten zustande. Die Agentur vermittelt diesen Vertrag lediglich.

2.Vertragsabschluss

Die Buchungsanfrage eines Klienten per E-Mail-Kontaktformular oder telefonisches Gespräch führt noch nicht zu einem Vertragsabschluss mit der Monree GmbH. Ein Vermittlungsvertrag kommt erst mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-mail oder Telefongespräch durch die Monree GmbH zustande.

3.Rahmenbedingungen

Der Klient hat sowohl der Monree GmbH als auch der Begleitperson den Umfang und die Besonderheiten der gewünschten Leistung mitzuteilen. Eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit oder des Eigentums der durch die Monree GmbH vermittelten Begleitperson, hat der Klient während der gesamten Buchungsdauer auszuschließen. Für jegliche immaterielle und materielle Schäden, die durch eine Pflichtverletzung des Klienten der Begleitperson aus der Auftragsumsetzung entstehen, haftet der Klient in vollem Umfang, es sei denn, der Klient hat die Pflichtverletzung nicht zu verschulden.

Die Monree GmbH haftet nicht für die Handlungen der vermittelten Begleitperson, welche nicht als Erfüllungsgehilfe der Monree GmbH handelt und eigenverantwortlich gegenüber dem Klienten auftritt.

4.Stornierung

Der Rücktritt vom Vertrag mit der Begleitdame ist ohne Angaben von Gründen für den Klienten möglich. Die Stornierung des Vertrags muss per E-Mail anservice@daphnes.berlin oder Telefon unter 0176-23371202 erfolgen.

4.1 Stornierungskonditionen bei Buchung ohne Anzahlung

Wenn die gebuchte Escortdame die Erwartungen des Klienten beim Eintreffen nicht erfüllt, sollte dies unverzüglich der Dame und Agentur mitgeteilt werden. In diesem Fall wird um einen Betrag i.H.v. 50 Euro gebeten, der in vollem Umfang der Dame für ihren Zeitaufwand und Fahrkosten zusteht. Dies ist auch bei einer Absage seitens des Klienten der Fall, wenn die Begleitdame bereits zum vereinbarten Treffen unterwegs ist.

Das Recht, einen Termin abzubrechen, steht der Begleitdame ebenfalls zu. In diesem Fall wird das Honorar anteilig berechnet, basierend auf der tatsächlichen Zeit, die die Dame mit dem Klienten verbracht hat. Sollte die Stornierung jedoch auf das Fehlverhalten des Klienten zurückzuführen sein, dann ist der vereinbarte Betrag in voller Höhe fällig.

Unter Fehlverhalten verstehen wir unter anderem: Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen und / oder Verträge, Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Begleitdame, Alkohol- und Drogenmissbrauch, schlechte Hygiene, versuchter Geschlechtsverkehr ohne Schutz, falsche Angaben zum Treffen / Person. Die Begleitperson behält sich auch das Recht vor, strafrechtliche Verfolgung und / oder Schadensersatzklage zu erheben.

4.2 Stornierungsbedingungen in Verbindung mit einer Anzahlung

Wenn der Klient sich entscheidet, das Date abzusagen, wird die Vorabgebühr nicht zurück erstattet. Hotelbuchungen, Flug- oder Bahntickets, die von der Dame nicht umgetauscht, geändert oder storniert werden können, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.

Falls die gebuchte Begleitdame aus diversen Gründen nicht in der Lage ist, den Begleittermin zu erbringen, werden ihm alle eventuell geleisteten Anzahlungen rückerstattet. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5.Zahlungsmodalitäten

Die Preise sind der Daphne’s Webseite zu entnehmen. Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.

Bei Buchungen innerhalb von Berlin ist i.d.R. keine Anzahlung fällig. Außerhalb von Berlin ist eine Anzahlung i.H.v. 30 % bis 40 % des vereinbarten Honorars zuzüglich eventuell anfallender Reisekosten fällig.

Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der gebuchten Begleitzeit vor Ort. Eine telefonische Benachrichtigung an die Agentur durch die Begleitperson ist erforderlich. Das Honorar ist vor Ort und in bar vor Beginn der Verlängerung an die Begleitperson zu entrichten.

Alle während der Begleitzeit entstehenden Kosten sind vom Klienten zu tragen. Dazu zählen u.a. Kosten für Hotel, Eintrittsgelder, Speisen und Getränke.

Die Anzahlung von 30% bis 40 % des Gesamthonorars (zuzüglich eventuell anfallender Reisekosten) kann per Banküberweisung oder in bar geleistet werden. Der Monree GmbH liegen entsprechende Geldempfangsvollmachten von Seiten der Damen vor.

Die Vergütung richtet sich nach der Zeitdauer des Termins und der jeweils gültigen unverbindlichen Preisempfehlung durch die Agentur. Alle Preise sind Erfahrungswerte. Die endgültige Bestimmung des Preises erfolgt ausschließlich durch die Begleitdame. Da diese selbständig tätig ist, ist sie demnach auch in ihrer Preisgestaltung frei.

6.Privatsphäre der Begleitpersonen

Die Privatsphäre der durch die Monree GmbH vermittelten Begleitpersonen ist zu schützen. Daher verpflichtet sich der Klient, die gebuchte Begleitperson nicht auf direktem Wege und ohne das Wissen und Mitwirken der Monree GmbH zu kontaktieren. Der Klient verpflichtet sich, die Privatsphäre der Begleitperson zu wahren und von Fragen nach persönlichen Kontaktdaten der Begleitperson abzusehen.

7. Gerichtsstand

Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Monree GmbH.

8.Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.